Keine Portionsverpackung ohne Herkunftsangabe
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass einzelne Honig-Portionspackungen immer eine Herkunftsangabe brauchen. Das gilt auch dann, wenn sie nicht für den Einzelverkauf bestimmt sind.
Der Verwaltungsgerichtshof legte die Frage der Kennzeichnungspflicht auch dem Europäischen Gerichtshof vor. Dieser entschied, dass Honig- Portionspackungen nach der Lebensmittel-Etikettierungsrichtlinie der EU und der europäischen Honigrichtlinie mit einem Hinweis auf die Ursprungsländer zu versehen sind (Az. C-113/15). weiterlesen im BJ