Oxalsäure seit 1.10.2018 aus der Apothekenpflicht entlassen
Die neue Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel trat zum 01.10.21018 in Kraft. Der DIB weist darauf hin, dass zwar mit dem Entlass die Pflicht zur Eintragung im Bestandsbuch entfällt, rät aber dringend dazu jede Behandlung einzutragen da sich aus lebensmittelrechtlicher Sicht eine Verpflichtung zum Nachweis ableiten lässt. ( bitte Info DIB lesen )