Erste Info zum neuen Verpackungsgesetz ab 1.1.2019
Das Bundesumweltministerium teilte u.a. mit, dass Imkerinnen und Imker durch ihren täglichen Einsatz die ökologische Vielfalt bewahren, was sehr geschätzt werde. Unmissverständlich ist aber nun auch weiterhin gesetzlich geregelt, dass unser „Imker-Mehrwegglas“, egal ob im „ Hobby“oder„in der gewerbsmäßigen Imkerei“ dann von allen gesetzlichen Pflichten im Rahmen des VerpackG befreit ist, wenn es als „Pfand-oder damit als Mehrwegglas“ verwendet wird. Nutzer von Neutralgläsern müssen sich an die in Ziffer 3 (VerpackG) beschriebene rechtliche Variante halten. (weitere Infos werden folgen)