
Kategorie: Fachinfo 2018
Fachinfo Nr: 50
Doch Keine Notfallzulassung für Neonicotinoide !? Wurde in den vergangenen Tagen stark über die Ankündigung diskutiert, dass auch in Deutschland geprüft werden soll, ob eine Notfallzulassung für 2019 nötig ist. So gibt das Bundeslandwirtschaftsministerium nun Entwarnung. "In Deutschland wird es keine sogenannten Notfallzulassungen auf Grundlage des EU-Pflanzenschutzrechts geben", heißt es in einer aktuellen Mitteilung des Ministeriums.
Fachinfo Nr: 49
Kommen Neonicotinoide wieder, durch die Hintertür ???
Notfallzulassungen bringen Neonicotinoide wieder auf die Äcker. Sie gelten in immer mehr EU-Ländern und auch in Deutschland laufen die Prüfungen für die Notfallzulassung. weiterlesen im BJ
Fachinfo Nr: 48
Selbstversorgungsgrad mit deutschem Honig: 30 Prozent
Deutschland gilt als Spitzenreiter beim Honigkonsum. Tatsächlich sind die Mengen von 1,14 Kilogramm Honig pro Kopf im Jahr nicht wenig. Der Honigverbrauch in Deutschland kann dabei aber bei weitem nicht mit inländischem Honig gedeckt werden - trotz steigender Imkerzahlen. So lag der Selbstversorgungsgrad im Jahr 2017 bei rund 30 Prozent. Nach Angaben des Honig-Verbands wurden knapp 88.000 Tonnen Honig aus der EU und Nicht-EU-Ländern nach Deutschland importiert.
28.600 Tonnen konnten die heimischen Imker ernten.
hier weiterlesen im Bienenjournal
Fachinfo Nr: 47
Erste Prognose zu den Winterverlusten
Das Fachzentrum für Bienen und Imkerei in Mayen hat die diesjährige Umfrage zu den Bienenvölkerverlusten im Spätsommer und Herbst ausgewertet. Im Ergebnis zeigt sich eine Verlustquote von 3,5 Prozent – nach Angaben der Bienenforscher ein Wert, der leicht unter dem Mittelwert der letzten Jahre liegt. Eingeflossen in diese Auswertung sind die Angaben von 10.120 Imkern mit 142.496 Bienenvölkern. Sie meldeten Verluste von 5.030 gestorbenen Völkern.
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Fachinfo Nr: 46 ….. VerpackG Infoupdate …..
Neues Verpackungsgesetz: Das gilt für Imker
Wer Verpackungen – egal, aus welchem Material sie bestehen – in den Umlauf bringt, muss dafür Sorge tragen, dass sie korrekt entsorgt werden. Geregelt ist dieser Grundsatz derzeit in der bundesweiten Verpackungsverordnung, die auch Imker grundsätzlich in die Pflicht nimmt. Allerdings sind die Kontrollmöglichkeiten mit der aktuellen Gesetzgebung begrenzt und es gibt viele Schlupflöcher.
Daher wird die Verpackungsverordnung zum 1. Januar 2019 durch ein neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ersetzt. hier weiterlesen im BJ
Ab 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz und bringt für Imker neue Regelungen und auch Pflichten mit sich.
Diese gelten allerdings erst ab 31 Bienenvölkern,
denn bis 30 Völker sind die Einnahmen aus dem Honigverkauf steuerfrei.
In Anlehnung an die steuerliche Definition stellt die Zentrale Stelle damit nun fest, dass über 95 % der Imker in Deutschland (bis zu 30 Völker = imkerliche Tätigkeit steuerlich unerheblich) von den Vorgaben des Verpackungsgesetzes befreit sind und dieses unabhängig von individuellen Vertriebswegen. D.I.B Info zu VerpackG
Fachinfo Nr: 45
Im Dezember: Honignachfrage auf dem Höhepunkt
Monatsbetrachtung aus dem Bienenjournal hier weiterlesen
Fachinfo Nr: 44
Hier zwei Film-Dokus aus der ARD Mediathek vom September 2018
Film 1: Gift im Honig, tote Bienen - Rumänische Imker schlagen Alarm
Film 2: Gift im Honig, tote Bienen - Rumänische Imker schlagen Alarm!
Fachinfo Nr: 43
Mischungen aus Pflanzenschutzmitteln künftig verboten
Die Mischungen erhöhten die Sterblichkeit der Honigbienen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Ausbringen bestimmter Mischungen aus Insektiziden und Fungiziden in bienenattraktiven Kulturen neu geregelt. So dürfen Präparate mit dem Wirkstoff Thiacloprid nicht mehr mit bestimmten Fungiziden (Ergosterol-Biosynthese-Hemmer) gemischt werden. hier weiterlesen im Bienenjournal