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Vorstandsinfo: 06.08.2025

Rundmail Nr. 18-2025 - Arzneimittelrecht

Aus aktuellem Anlass teile ich mit Ihnen einen Aufruf unseres Obmanns für Bienengesundheit, Dr. Hans Ulrich Pfeilsticker (Veterinär):

Landesverband Badischer Imker e. V. Dr. Kristin Krewenka Geschäftsführung

Tierhalter dürfen apothekenpflichtige (inkl. verschreibungspflichtige) Tierarzneimittel nur in Apotheken oder bei einem das Tier behandelnden Tierarzt im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke beziehen. Bereits der Versuch eines illegalen Bezuges kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Aus gegebenem Anlass und um Strafverfahren zu vermeiden, bitte ich den illegalen Bezug von verschreibungspflichtigen, insbesondere den Bezug von z.B. Amitraz-haltigen Medikamenten aus einem anderen Mitgliedstaat oder über das Internet zu unterlassen.