Neues Verpackungsgesetz: Das gilt für Imker
Wer Verpackungen – egal, aus welchem Material sie bestehen – in den Umlauf bringt, muss dafür Sorge tragen, dass sie korrekt entsorgt werden. Geregelt ist dieser Grundsatz derzeit in der bundesweiten Verpackungsverordnung, die auch Imker grundsätzlich in die Pflicht nimmt. Allerdings sind die Kontrollmöglichkeiten mit der aktuellen Gesetzgebung begrenzt und es gibt viele Schlupflöcher.
Daher wird die Verpackungsverordnung zum 1. Januar 2019 durch ein neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ersetzt. hier weiterlesen im BJ
Ab 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz und bringt für Imker neue Regelungen und auch Pflichten mit sich.
Diese gelten allerdings erst ab 31 Bienenvölkern,
denn bis 30 Völker sind die Einnahmen aus dem Honigverkauf steuerfrei.
In Anlehnung an die steuerliche Definition stellt die Zentrale Stelle damit nun fest, dass über 95 % der Imker in Deutschland (bis zu 30 Völker = imkerliche Tätigkeit steuerlich unerheblich) von den Vorgaben des Verpackungsgesetzes befreit sind und dieses unabhängig von individuellen Vertriebswegen. D.I.B Info zu VerpackG