Springe zum Inhalt

Tierhalternummer

Gemäß § 3 AGOZ Bienenseuchenverordnung müssen alle Bienenvölker bei der zuständigen Veterinärbehörde mit einem Tierhalterantrag für Baden-Württemberg gemeldet werden. Sie erhalten danach kostenlos eine zwölfstellige Betriebsnummer (Tierhalternummer)

Jeder Bienenhalter (Imker) benötigt diese Betriebsnummer.

Diese ist zu beantragen beim zuständigen Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Über dieses Formular (Antrag Tierhalterantrag) kann auch die Anzahl der Völker und deren Änderung dem Veterinäramt gemeldet werden.

Im Fall einer Bienenseuche, ( zB. amerikanische Faulbrut ), ist es wichtig alle Standorte von Bienenvölkern in einem bestimmten Gebiet zu kennen. Das Veterinäramt wird dann alle Bienenbesitzer, in dem jeweiligen Problemgebiet, anschreiben und die nötigen Maßnahmen mit den Imkern absprechen beziehungsweise einleiten. Somit kann eine Bienenseuche wirkungsvoll eingedämmt und bekämpft werden.

Dies dient dem Interesse aller Imker und deren gesunden Bienenvölkern und ist gesetzlich so vorgeschrieben.

Antrag Tierhalternummer